Gesetzliche Anforderungen zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung in Österreich
1) Novelle des ASchG Januar 2013
Die ASchG Novelle betont die Notwendigkeit der Arbeitsplatzevaluierung auch psychischer Belastungen. Mehr dazu auf der Website der Arbeitsinspektion (Zugriff: 10.05.2016).
Wesentliche Änderungen der ASchG-Novelle waren z.B. folgende Klarstellungen:
§ 4 (1) AG sind verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.
Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
2. die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln,
3. die Verwendung von Arbeitsstoffen,
4. die Gestaltung der Arbeitsplätze,
5. die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,
6. Die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und der Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation und
7. der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen.
2) Leitfaden der Arbeitsinspektion

Die Novellierung des ASchG fand u.a. auf Basis dieses Leitfadens statt, der im Rahmen eines Schwerpunktprojektes der Arbeitsinspektion von Arbeitsinspektor/innen (Leitung: Dr. Elsbeth Huber) und Arbeitspsychologinnen (Leitung: Mag. Martina Molnar) als Leitfaden für die Arbeitsinspektion zur Bewertung der
Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung erstellt wurde (Zugriff: 10.05.2016). Der Leitfaden wurde im August 2013 aktualisiert.
Es gibt inzwischen eine Reihe von Unterlagen, die Empfehlungen zum Vorgehen geben. Hier einige Beispiele:
- Das Merkblatt von Arbeitsinspektion, IV und WKÖ beschreibt in knapper Form die wichtigsten Anforderungen. (Zugriff: 10.05.2016)
- Ein AUVA-Folder fasst die zentralen Punkte zusammen (Zugriff: 26.02.2016):
- Dieser EvalPsy-Fachleistungsnachweis wurde vom Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) für die vollständige Dokumentation des Gesamtprozesses erstellt (die Arbeitsinspektion verlinkt darauf) (Zugriff: 26.02.2016):
Gesetzliche Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Deutschland
1) Novelle des ArbSchG September 2013
Mit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes (insbesondere ArbSchG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1) sind nunmehr auch explizit psychische Belastungen benannt (Zugriff: 16.02.2016): http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html
2) GDA: Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
- GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz (Zugriff: 16.05.2018).
Es gibt ebenfalls eine Reihe von Publikationen, die Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geben. Z.B.:
- GDA-Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (Zugriff: 16.05.2018).